Die Göddertz-Mühle wird 1707 erwähnt, war eine Bannmühle und mahlte das Getreide bis 1926.
Die herzoglich-lothringische Mühle taucht 1707 in einem Einwohnerverzeichnis des Amtes Schaumberg auf. Sie wird mit Jean Freid als Müller erwähnt. Es ist die grundherrschaftliche Bannmühle, die unterhalb einer anderen, der Ölmühle, gelegen haben muß, denn der Pächter der Ölmühle durfte keine Arbeiten ausführen, die der Bannmühle schaden könnten.
Diese Bannmühle war die „Göddertzmühle„. Als das Amt Schaumburg 1737 an den Herrn von Oetingen überging, so wird erwähnt, blieben die Abgabepflichten bestehen und der Müller Jean Adam Schäffer mußte als Mühlenpacht jährlich 5 Malter Korn an den Herrn von Oetingen abgeben. Eine im Original erhaltene Verlängerung des Pachtvertrages vom 09. Mai 1764 regelte viele Einzelheiten: Die Verpachtung an Kylian Eckard und seine „Hausfrau“ Maria Küfer für die Sotzweiler Bannmühle, die dem Amt Schaumburg gehörte, war damit auf weitere 6 Jahre bis 1770 weiterhin gesichert. Statt der bis dahin abzuführenden 5 malter Korn musste für die folgenden 6 Jahre 6 Malter Korn, Schaumburger Maß, um Weihnachten abgegeben werden. Dazu war ein Schwein von 130 Pfund „einzuliefern“, oder, wenn der Grundherr es anders forderte, statt dessen 6 Reichstaler, jeder zu 90 Xer und 4 „Hahnen“.
Die „Bann-Gäste“ mussten die Banndienste versehen, Steine pp. beifahren, den Deich ausbessern und das Wehr reparieren. Der Pächter (Kylian Eckard) hatte als Sicherheit seinen vorhandenen und noch zu erwerbenden Besitz, sowohl das bewegliche wie auch das unbewegliche Vermögen zu verpfänden. Dieser Pächter , Kylian Eckard, war der 2. Ehemann der Frau des vorherigen Mühlenpächters Nikolaus Scheffer, der die Mühlenrechte später an Jakob Rauber abgeben musste.
Im Landeshauptarchiv Koblenz findet sich eine Urkunde über einen entsprechenden Beschluss des Grafen von Oetingen, des damaligen Verwaltungsherrn der Staatsdomäne Schaumburg, vom 21. juli 1769. Danach hatte der Vater des Grafen als Verwalter des Amtes Schaumburg durch Urkunde vom 14.10.1726 dem besagten Jean Adam Scheffer, weil die Bannmühle baufällig war und Scheffer die Mühle wieder aufbauen wollte, die Nutznießung für 29 Jahre übertragen. Eine weitere Klausel besagte, dass nach Ablauf der Pacht der Pächter oder seine Erben als „Vorrecht“ für die besagte Mühle haben.
Scheffer musste enstsprechende Sicherheiten stellen, und der Vertrag wurde 1736 durch Verordnung genehmigt. Daraufhin hat Scheffer die besagte Mühle mit großen Kosten wieder herstellen lassen in der Hoffnung, dass er nach 29 Jahren des Nießbrauches das „Vorrecht“ ausüben könnte. Scheffer hatte zu diesem Zweck seine Güter verkauft.
Nachdem Jean Adam Scheffer gestorben war, ging die Mühle auf seinen Sohn Nikolaus Scheffer über, der neue Ausgaben zu deren Instandhaltung machte; dies ebenfalls in der Erwartung, dass die Mühle an die Erben übergehen würde. Nikolaus Scheffer ließ nach seinem Tode zwei minderjährige Kinder zurück, wovon eine die Annemarie Scheffer war.
Die Witwe des Nikolaus Scheffer verheiratete sich zum zweiten mal mit „ihrem Diener“, dem vorerwähnten Kylian Eckard. Dieser hatte dann die Pachtverträge bzw. auch die genannte Verlängerung bis zum Jahre 1770 erreicht. Wie es nun zum Prozeß kam, ist nicht exakt beschrieben, aber vielleicht doch erklärbar.
In der erwähnten Verlängerung des Pachtvertrages vom 09. Mai 1764 ist nicht (mehr) die frühere Witwe Scheffer als Ehefrau des Kylian Eckard aufgeführt, sondern „samt seiner Hausfrauen Maria Küfer“! In der Begründung zum „Beschluss“ des Grafen von Oeringen zur Beendigung des Prozesses heißt es, dass Kylian Eckard unter dem Vorwand, „es sei zum Nutzen der minderjährigen Kinder“ und über den Pachtvertrag dahin gekommen, sich in der besagten Mühle einzuführen … ohne unsere Einwilligung … und im Gegesatz des Pachtvertrages vom 14.10.1726….“
Der Anlass des Prozesses und das Ergebnis, d.h. der Beschluss, werden verständlich, wenn man
1. unterstellt, dass Kylian Eckards erst Ehefrau, die Wwe vom Nikolaus Scheffer, vor 1761 gestorben ist
2. weiß, dass Kylian Eckard am 24.11.1761 die Maria Küfer (Kiefer) heiratete
3. unterstellt, dass Annemarie Schefer, die den Jakob Rauber heiratete, Tochter des Nikolaus Scheffer und somit Erb- und Nutzungsberechtigte aus dem Vertrag vom 14.10.1726 war.
Nun der Beschluss des Grafen von Oetingen vom 21. Juli 1769: Die Mühle wird Jakob Rauber und seiner Frau Anne Marie Scheffer zugesprochen,“…die Mühle mit Nebengebäuden ihnen und ihren leiblichen Erben ….“
Im 19. Jahrhundert verlor diese Getreidemühle mit dem Ende der Grundhörigkeit ihre Sonderstellung als herrschaftliche Bannmühle. Ende des 19. Jahrhunderts wurde sie von Herrn Spaniol (Großvater des „Mühlen-Werner“ Scherer, Lebacher Straße) und zuletzt von Thomas Göddertz (Vater des Josef Peter Göddertz) betrieben. 1926 ist das Mahlgeschäft aufgegeben worden.
Übrigens will die Schulchronik Sotzweiler wissen: „Eine Zehntscheuer stand bis zum Jahre 1910 bei der Göddertz Mühle auf dem Matzenberg.“
Sotzweiler
Die Sotzweiler Bürger mussten im Laufe der Zeit vielen Herren dienen. Ursprünglich gehörte das Dorf wohl zur Abtei, später zu den Herren von Lothringen. Und alle profitierten sie von der Arbeit der Menschen.
„Die Heimat ist eins der höchsten Güter des Menschen. Seine. Liebe zur Heimat ist eine der zarteste und empfindsamsten Lebensäußerungen.“ Das sagte vor mehr als 50 Jahre der damalige St. Wendeler Landrat, Paul Schütz, als das erste Heimatbuch des Landkreises herauskam.
Auch die meisten Sotzweiler Bürger sehen in ihrem Dorf auch ihre Heimat. Entweder haben sie hier ihr ganzes Leben verbracht, oder sie haben sich irgendwann dort niederger gelassen und Sotzweiler ist ihnen dann zur zweiten Heimat geworden.
Sotzweiler ist viele hundert Jahre alt schon 1258 wird es als „Sucwilre“ und 1361 als „Sotzwilr“ erwähnt. Die Namensdeutung bereitet aber heute noch Probleme. Schon den Römern scheint es hier gefallen zu haben, denn vor Jahren wurden Fundamente einer Villa, einer Siedlung und einer Töpferei aus dieser Zeit gefunden. Das Dorf hat wohl ursprünglich zum Kloster Tholey gehört, scheint aber dann größtenteils in den Besitz des Herzogs von Lothringen gekommen zu sein. Viele Herren trugen Teile des Dorfes zu Lehen oder hatten Einkünfte durch den Zehnten, wie das damals überall üblich war.
Mehrere hundert Jahre gehörte Sotzweiler pfarrlich zur Benediktinerabtei Tholey. Bis 1917 war es Filiale und ab 1. April 1918 eigener Seelsorgebezirk und Kapellengemeinde. Selbstständige Pfarrei wurde der Ort zusammen mit Bergweiler am 1. Januar 1926. Die Pfarrkirche wurde in den Jahren 1913/14 erbaut und ist dem heiligen Mauritius geweiht. Benediziert wurde sie 1915, konsekriert ein Jahr später. Die vier Glocken konnten erst im Jahre 1936 angeschafft werden. Vor diesem Gotteshaus besaßen die Sotzweiler Katholiken eine Wendelinuskapelle, die aus dem Jahre 1745 stammte. 1922 wurde die Kapelle des Wendelinus dann an einen Privatmann verkauft.
Sotzweilers erste Schule war das „Hirtenhaus“. Gebaut im Jahre 1604 und als Hirtenhaus genutzt, gingen dort die Kinder ab dem Jahre 1815 zum Unterricht. Später entstand ein neues Schulhaus in der Lebacher Straße und gleich daneben 1880 ein drittes. Aus dem „Censurbuch“ des Schuljahres 1884/85 ist ein Zeugnis erhalten, das die Unterschrift des Lehrers Meyer und des Pfarrers Querbach als Local-Schulinspektor trug. Die so genannten Kopfnoten waren unterteilt in Fleiß, Ordnung, Aufmerksamkeit und Betragen. Unter Kenntnisse in den einzelnen Fächern steht bei Nr. 1a des Zeugnisses „Biblische Geschichte und Kirchenlied“, eine damals übliche Bewertung.
Eine Siedlung mit Namen Dörrenbach soll einst an der Gemarkungsgrenze zwischen Sotzweiler und Thalexweiler gelegen haben und auf dem Hang östlich des Dörrbaches der „Dörrenbacher Hof“. Dörrenbach wird mit dem Namen „Derbach“ noch in den Jahren 1361, 1376 und 1492 urkundlich genannt. Während das Dorf vermutlich im 16. Jahrhundert untergegangen ist, hielt sich der Dörrenbacher Hof noch bis in das 18. Jahrhundert.
Von drei Mühlen schreibt die Ortschronik. Die älteste dürfte die Mühle Bost gewesen sein, eine Ölmühle, die schon 1707 in eine Schneidemühle umgebaut wurde. Sie war bis 1975 in Betrieb. Die Göddertz-Mühle wird 1707 erwähnt, war eine Bannmühle und mahlte das Getreide bis 1926. Wenig bekannt ist von der Walkmühle, von der Ende des 18. Jahrhunderts die Rede ist.
Von einem „Hof Eyschett“ oder „Hof Enttscheid“, dem späteren Engscheider Hof, sind aus den Jahren 1023 und 1027 Aufzeichnungen vorhanden. Er war im Besitz der Abtei Tholey. 1881 ist er abgebrannt und lebt in der Straße „Engscheider Weg“ fort.
Interessant sind auch die folgenden Daten und Zahlen aus den beiden letzten Jahrhunderten. 1814 kam Sotzweiler zum neu gebildeten Kreis Ottweiler. Im gleichen Jahr kam der erste Lehrer. 1846 bestand das Dorf aus 80 Gebäuden. 1870 wurden noch 33 Bauernhöfe gezählt. 1909 erhielt Sotzweiler einen Friedhof und 1922 das elektrische Licht. Im Ort wohnten im Jahre 1961 521 erwerbstätige Personen, davon 361 männliche. Von den Erwerbspersonen arbeiteten 148 in der Landwirtschaft, 243 im produzierenden einschließlich dem Baugewerbe und 63 in Handel und Verkehr. Selbstständig waren 77 Einwohner. 26 Beamte, 45 Angestellte, 242 Arbeiter und 25 Lehrlinge standen im Arbeitsprozess. Die Zahl der Auspendler lag bei 289 Personen, die der Einpendler bei 17.
Zum Schluss noch eine Geschichte, die sich der Volksmund erzählt und die so aufgeschrieben ist: „Auf dem Schaumberg und im ganzen Schaumberggebiet gehen des nachts zwei gespenstische Benediktinerpatres umher, die viele Tholeyer schon gesehen haben wollen. Es ist noch nicht lange her, da kam ein Bäckerbursche aus Tholey von Sotzweiler her des nachts nach Hause. Plötzlich sah er, wie ihn die beiden Benediktiner verfolgten. Voller Angst lief er auf Tholey zu. Aber erst als er den Ort erreicht hatte, verließen ihn die Verfolger.“
Quelle: „Heimat am Schaumberg“ von Toni Schäfer